Personenvereinzelungsanlage - was ist denn das?
Eine Gefängniszelle vielleicht? Oder das Scheidungsgericht? Wissen Sie, was dieser typische amtsschimmeldeutsche Begriff bedeutet?
Oder wie wäre es mit einer “nicht lebenden Einfriedung“? Wissen Sie was das ist?
Oder eine “bedarfsgerechte Fußgängerfurt“?
Einen habe ich noch: eine “Beiwohnung“. Ist das eine Zweitwohnung - eine neben meiner eigentlichen Wohnung?
Die Lösungen dazu finden Sie mal wieder HIER in unserer Schlaumeiergruppe und sollten Sie noch kein Schlaumeier sein, können Sie das HIER werden.
Eine Bitte noch, verderben Sie anderen nicht den Spaß und verraten durch Kommentare die Lösungen, die hinter den Begriffen schlummern.
Stefan Picard (Dienstag, der 6. April 2010 / 12:21) | Permalink
